Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Geltungsbereich
- Die beauftragten Dienstleistungen des Energiebüros unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Geltung, sofern sie vom Energiebüro nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Auftraggeber im Sinne dieser Vertragsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind hierbei die natürlichen Personen, welche weder eine gewerbliche noch eine selbstständige berufliche Tätigkeit erbringen. Ein Unternehmen dagegen ist jede auf Dauer angelegte Organisation mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit und Umsatz, unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn erzielt oder nicht.
II Vertragsinhalt
- Das Energiebüro erbringt Dienstleistungen und wissenschaftlich-technische Beratungen in den Bereichen Energieversorgung und Bauphysik. Dabei liefert das Energiebüro in den vorbezeichneten Bereichen Konzepte, Planungshilfen sowie konkrete Berechnungen für die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz.
- Bei den vertraglichen Leistungen des Energiebüros handelt es sich um reine Dienstleistungen. Ein vertraglicher Erfolg wird seitens des Energiebüros nicht geschuldet.
- Ein im Zuge der Vertragsabwicklung seitens des Energiebüros geschuldete Baubegleitung nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) entspricht nicht einer Bauleitung. Die Baubegleitung beinhaltet die Überprüfung der fachgerechten Umsetzung von energetisch relevanten Bauleistungen sowie die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen gemäß der für das Vorhaben gültigen Richtlinien.
III. Zustandekommen des Vertrages
- Sämtliche vom Energiebüro erstellten Angebote sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er vom Energiebüro in Textform bestätigt wird. Dies gilt auch für Zusatzvereinbarungen oder Folgeaufträge.
- Die rechtsverbindliche Bestätigung des Auftrags durch das Energiebüro kann auch elektronisch erfolgen.
IV Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sämtliche für den Vertragszweck notwendigen Unterlagen und Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen dem Energiebüro zur Verfügung zu stellen. Ohne vollständige Datenlage kann eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Bei Fehlerhaftigkeit der ausgehändigten Unterlagen oder erteilten Auskünfte haftet der Auftraggeber.
- Im Zuge der Erstellung von 3D-Gebäudemodellen oder anderer Leistungen, die ein 3D-Gebäudemodell erfordern, hat der Auftraggeber geeignete Plansätze und Informationen zu den relevanten Bauteilaufbauten bereitzustellen. Diese Plansätze haben mindestens folgende Kriterien zu erfüllen:
- vollständiger Plansatz, mindestens Grundrisse aller Geschosse und notwendige Gebäudeschnitte
- ohne Verzerrungen und maßstabsgerecht
- im PDF-Format
- vollständig vermasst, mindestens Außenkubatur, Gebäudehöhen, lichte Maße von Außenöffnungen, Raumhöhen
- vollständige und eindeutige Bezeichnung aller Geschosse und Räume
- nicht beheizte Flächen/Räume kennzeichnen
- Lageplan mit Nordpfeil
- sofern erforderlich: Zuordnung der Nutzungszonen.
- Soweit Fördermittel beantragt werden, ist eine Kostenaufstellung aller förderfähigen Kosten für die Abrechnungen beim Zuwendungsgeber notwendig. Die Auflistung für das Energiebüro muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Rechnungsempfänger/Aussteller
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Rechnungsbetrag
- tatsächlich zu zahlender Betrag (inklusive Skonto)
- faktisch geleistete Arbeiten.
Die Rechnungen und Zahlungsnachweise sind vom Auftraggeber als PDF-Datei dem Energiebüro zur Verfügung zu stellen.
Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
- Die Wahrung der Fördermittelvoraussetzungen sowie die Wahrung von Fristen obliegt einzig und allein dem Auftraggeber. Bei Nichtbeachtung haftet der Auftraggeber gegenüber dem Energiebüro für die ihm daraus erwachsenen Mehraufwendungen.
- Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, die zur Antragstellung gültigen Merkblätter etc. aufzubewahren. Dazu zählen insbesondere die
- Merkblatt inklusive Richtline
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
- Liste der technischen FAQ.
V Zahlungsbedingungen
- Die vertragliche Vergütung des Energiebüros wird fällig mit Legung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die Zahlung der ausgewiesenen Rechnungssumme hat binnen 14 Tage nach Rechnungslegung zu erfolgen. Danach befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug.
- Das Energiebüro behält sich im Falle des Zahlungsverzuges die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ausdrücklich vor.
- Das Energiebüro behält sich auch das Recht vor, nach Vertragsschluss, aber vor Leistungsbeginn, Abschlagsrechnungen zu erstellen, deren Ausgleich ebenfalls binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung seitens des Auftraggebers zu erfolgen hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Energiebüro berechtigt, von dem Vertrag frühzeitig zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
VI Urheberrechte, Datenschutz und Geheimhaltung
- Sämtliche vom Energiebüro im Zuge der Vertragsabwicklung erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen etc. und fachplanerische Aufzeichnungen (insbesondere 3D-Gebäudemodelle) unterliegen zwingend dem Urheberrecht des Energiebüros. Eine Weitergabe der Daten an Dritte kann nur erfolgen, wenn das Energiebüro dieser Weitergabe ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Das Energiebüro verpflichtet sich, sämtliche im Zuge der Vertragsabwicklung erfassten Daten ordnungsgemäß zu sichern und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Davon mitumfasst ist die Verpflichtung des Energiebüros über Vertragsinhalte und sonstigen Belang, welche im sachlichen Zusammenhang zum Vertrag stehen, Stillschweigen zu bewahren.
VII. Haftung
- Das Energiebüro haftet grundsätzlich nicht für Schäden, welche aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer IV. der Vertragsbedingungen resultieren.
- Das Energiebüro haftet nur für Schäden, welche der Firmeninhaber oder seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
- Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Hauptleistungspflichten des Vertrages sowie vertragswesentlicher Pflichten begrenzt sich die Schadensersatzpflicht des Energiebüros auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 2. und 3. dieser Regelung gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Haftungstatbestände, welche durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet werden.
VIII. Kündigung
- Sowohl der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer, haben das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber sämtliche bis zum Zugang der Kündigung des Vertrages dem Energiebüro entstandenen Kosten und Aufwendungen zu zahlen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt insgesamt unberührt.
IX Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Firmensitz des Energiebüros in Wismar.
- Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person handeln, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Wismar.
- Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist vorliegend ausgeschlossen.
- Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich das Energiebüro und der Auftraggeber eine Ersatzbestimmung zu finden, welche dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglich von den Vertragsparteien Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- ENDE